Der BFW Landesverband Bayern e.V. zum “Viertes Modernisierungsgesetz Bayern”

Der BFW Landesverband Bayern e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des „Viertes Modernisierungsgesetz Bayern“.

Dass der Freistaat mit dem vorliegenden Entwurf die Deregulierungsmaßnahmen der drei zu-rückliegenden „Modernisierungsgesetze“ fortsetzt und den Abbau der komplexen bürokratischen Rahmenbedingungen weiterführt, ist eine positive Entwicklung. Die ausufernde Bürokratie hat zusammen mit der Baukostensteigerung und den zu komplexen Regulierungen das unterneh-merische Wirtschaften für die Bau- und Immobilienwirtschaft beinahe unmöglich gemacht. Doch wenn die „Entbürokratisierungsoffensive“ der Staatsregierung mit den richtigen Maßnahmen flankiert wird, kann Bayern zu einem Vorreiter in Deutschland werden. Daher ist es erfreulich, dass der Bayerische Ministerpräsident bereits ankündigte, dass schon die nächsten „Modernisierungsgesetze“ auf dem Weg sind.

Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf und die drei vergangenen „Modernisierungsgesetze“ müssen jedoch noch umfassendere Schritte getätigt werden, die eine wirklich spürbare Wirkung entfalten. Das gilt nicht nur bezüglich der Entschlackung des Brandschutzes auf das, was unbedingt nötig ist, sondern etwa auch für die Bereiche Abstandsflächen, Barrierefreiheit, etc.. Hier schlagen wir auch eine Orientierung an den Initiativen anderer Bundesländer vor, wie den vorbildhaften „Hamburg-Standard“, dessen Maßnahmen auf Bayern übertragen werden können und sollten.

Kern des aktuellen Entwurfs ist die sinnvolle Streichung des Begriffes der „anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) aus dem Landesrecht. So wird verhindert, dass kostentreibende technische Regulierungen durch die Hintertür eingeführt werden. Leider ist das Baurecht hier nicht berück-sichtigt worden, obwohl so ein starkes Signal an Bund und Länder hätte gesendet werden kön-nen. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieses Vorgehens ist im Entwurf auf Seite 55 äußerst logisch begründet. Die Abschaffung des Begriffes der aRdT in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Bayerischen Technischen Baubestimmung (BayTB), wäre eine immense Erleich-terung und würde Kosten sparen. Mit der gleichzeitigen Forderung aus Bayern heraus, gleiches auf Bundesebene bei der Musterbauordnung und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vorzunehmen, könnte so ein maßgeblicher Hebel betätigt werden, um den vielbeschworenen „BauTurbo“ wirksam in Gang zu setzen.

Die Zahl der massiv eingebrochenen Baugenehmigungen beweist den Ernst der Lage. Nur eine schnelle und umfassende Reduzierung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kann hel-fen. Um dies konkreter werden zu lassen, haben wir, mit Blick auf den vorliegenden Entwurf und kommende Modernisierungsgesetze, zentrale Aspekte im Folgenden angeführt und erörtert.