Der BFW Landesverband Bayern e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des „Drittes Modernisierungsgesetz Bayern“.

Es ist zu begrüßen, dass der Freistaat Bayern mit diesem Entwurf die Deregulierungsmaßnahmen der ersten beiden „Modernisierungsgesetze“ fortsetzt und den Abbau der komplexen bürokratischen Rahmenbedingungen weiterführt. Die ausufernde Bürokratie hat das unternehmerische Wirtschaften für die Bau- und Immobilienwirtschaft beinahe unmöglich gemacht und verhindert weiterhin die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Raum für Wohnen und Gewerbe.

Der Bayerische Baugipfel hat erneut gezeigt, dass die Bayerische Staatsregierung vorbildhaft den Kontakt zu den bayerischen Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft sucht und deren Expertise einholt, was wir begrüßen. Die privat und mittelständisch geprägte Immobilienwirtschaft stellt mit Abstand den größten Teil des Wohnungsmarktes zur Verfügung, ist gleichzeitig größter Bestandshalter und zudem für den Freistaat als einer der zentralen Wirtschaftsfaktoren steuerlich von großer Bedeutung. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, dass ihr Erleichterungen ermöglicht werden sowie, angesichts der auch 2025 andauernden Krise, umfassende Unterstützungen zukommt.

Der Bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr hat betont, dass sich der Freistaat gegen den negativen Trend der Baubranche stellt und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen will. In diesem Zusammenhang hat die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, den Brandschutz „komplett zu überarbeiten“, sodass nur noch das gilt, was „unbedingt nötig ist“, für viel Zuversicht gesorgt, insbesondere mit dem Blick auf das „dritte Modernisierungsgesetz“, des-sen Entwurf nun vorliegt. Dass das Papier noch hinter den Erwartungen im Bereich Brandschutz zurückbleibt, liegt sicher daran, dass wirklich umfassende Maßnahmen im Moment geprüft und in einem bereits in Vorbereitung befindlichen „vierten Modernisierungsgesetz“ Berücksichtigung finden werden. Bei einem solchen Prozess kann auch ein Blick auf die Initiativen in anderen Bundesländern helfen, wie den vorbildhaften „Hamburg-Standard“ (Siehe im Folgenden S.5).

Als positiv zu bewerten ist im aktuellen Entwurf unter anderem die angestrebte Verfahrensfreiheit für den Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Gebäude und die Klarstellung, dass in einem solchen Fall keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden müssen. Doch auch zusammen mit der sinnvollen Erleichterung der Feuerbeschau ist dies kein Schritt, der die Bau- und Immobilienwirtschaft wieder anzukurbeln wird. Die Zahl der massiv eingebrochenen Baugenehmigungen beweist den Ernst der Lage. Nur eine schnelle und umfassende Reduzierung von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, auf ein absolutes, für die Sicherheit notwendiges Mindestmaß, kann helfen.